Rehabilitation
Wer Krankenkassen-Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verordnen will, braucht dafür eine spezielle ärztliche Berechtigung. Dr. Tanja Kirsch besitzt diese fachliche Befähigung und ist für die Verordnung von stationären Rehabilitationsmaß- nahmen zugelassen.
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Wer Krankenkassen-Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verordnen will, braucht dafür eine spezielle ärztliche Berechtigung. Dr. Tanja Kirsch besitzt diese fachliche Befähigung und ist für die Verordnung von stationären Rehabilitationsmaß- nahmen zugelassen.
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Öffnungszeiten:
werktags durchgehend
von 8.00 bis 18.00 Uhr,
außer mittwochs und
freitags, da ist die Sprechzeit
um 12.00 Uhr zu Ende,
zusätzlich
(und für Berufstätige
besonders angenehm)
am Samstagvormittag.
Telefon: 0202 255 80 11
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außer mittwochs und
freitags, da ist die Sprechzeit
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zusätzlich
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Telefon: 0202 255 80 11

